Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

1. Allgemeine Informationen

Bei der Immatrikulation an der LMU für das Fach Englisch/Anglistik (nicht nur Erstimmatrikulation!) muss in den meisten Studiengängen (siehe Punkt 2.) ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) erfolgreich durchlaufen werden.

Das Eignungsfeststellungsverfahren berücksichtigt die Durchschnittsnote im Abitur und das Ergebnis eines schriftlichen Sprachtests.

Die Antragsfrist für die Anmeldung zum EFV zum Sommersemester 2026 endet am 15. Januar 2026. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist - das heißt, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Für das Wintersemester 2026/27 endet die Antragsfrist am 15. Juli 2026.

Wenn Sie an einer anderen Universität bereits ein oder mehrere Semester Englisch/Anglistik studiert haben, ist grundsätzlich auch die Teilnahme an der Eignungsfeststellung nötig. Beachten Sie bitte dazu Punkt 8. sowie unsere Informationen für Studienortwechsler-/innen.

2. Wen betrifft das EFV?

Das EFV müssen Sie durchlaufen, wenn Sie an der LMU

  • das Unterrichts- oder Erweiterungsfach Englisch im Rahmen der Studiengänge Lehramt an Gymnasien, Realschulen, Mittelschulen oder Grundschulen oder des von der TU München angebotenen Studiengangs BA/MA Lehramt an beruflichen Schulen
  • oder das Bachelor-Hauptfach Anglistik studieren wollen,
  • auch wenn Sie bereits an einer anderen Universität im In- oder Ausland Anglistik studiert haben und auch wenn dort bereits anerkennbare Studienleistungen erbracht wurden.

Das EFV betrifft nicht

  • Studierende im Studiengang Master English Studies, der bereits ein abgeschlossenes anglistisches Hochschulstudium voraussetzt; hierfür gibt es ein separates Eignungsverfahren
  • Studierende der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen mit Englisch als Didaktikfach ("Drittelfach")
  • Studierende der Wirtschaftspädagogik mit Englisch.
  • Studierende des BA-Nebenfachs "Sprache, Literatur, Kultur" müssen das EFV für den anglistischen Anteil dieses Nebenfachs ebenfalls nicht absolvieren. Es gilt jedoch: Alle Lehrveranstaltungen der Anglistik gehen von Englischkenntnissen mindestens auf dem Niveau B2 (GER) aus. Beachten Sie bitte dazu unbedingt unsere Hinweise.

Für alle diese Studiengänge wird dennoch eine Teilnahme am Sprachtest sehr dringend empfohlen. Eine Anerkennung von früheren Studienleistungen ist in allen Studiengängen grundsätzlich nur nach Bestehen unseres Sprachtests möglich.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Ihren Studiengang das EFV verlangt wird oder nicht, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

3. Antrag auf Zulassung zum EFV

Die Anträge auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren sind für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli und für das jeweils folgende Sommersemester bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist - das heißt, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden) schriftlich an das

Department für Anglistik und Amerikanistik
Institut für Englische Philologie, EFV
Ludwig-Maximilians-Universität
Schellingstr. 3
80799 München

zu stellen. Achten Sie bitte auf ausreichendes Porto, das vom Gewicht und der Größe Ihres Briefes abhängig ist (vgl. Internetseiten der Deutschen Post). Schicken Sie Ihren Antrag keinesfalls per Einschreiben. Sie helfen uns, wenn Sie Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich schicken, gerne ab sofort.

Der Antrag besteht aus:

  • einem formlosen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren (unter Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Postanschrift sowie Telefonnummer und Mailadresse; Sie können dazu ein Formular (PDF, 67 KB) herunterladen und verwenden, aber ein selbst verfasster Brief mit diesen Informationen ist ebenso gültig) und
  • dem Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife in beglaubigter Kopie, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung. (Kopie der Beglaubigung genügt nicht! Wenn Sie unsicher sind, was genau eine gültige Beglaubigung ist, geben Sie das Wort bitte in eine Suchmaschine ein.) Falls Sie an einer FOS/BOS Ihre Hochschulzugangsberechtigung erst nach der Antragsfrist 15. Juli ausgehändigt bekommen, stellen Sie trotzdem Ihren Antrag rechtzeitig und vermerken Sie auf dem Antragsformular, wann genau Sie das Zeugnis erhalten werden und dass Sie es dann schnellstmöglich bei uns nachreichen (an die gleiche Adresse wie den EFV-Antrag).
  • Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten (Standardbrief: 95 Cent), an Sie selbst adressierten DIN-C6-Rückumschlag bei, damit wir Ihnen das Ergebnis des Verfahrens mitteilen können. Wenn Sie Ihren Antrag aus dem Ausland schicken, nutzen Sie bitte für den Rückumschlag den Online-Frankierservice der Deutschen Post und achten Sie auf ausreichendes Porto für Sendungen ins Ausland.
  • Bitte legen Sie außerdem eine frankierte, an Sie selbst adressierte Postkarte bei (Porto: 95 Cent), die wir Ihnen als Eingangsbestätigung für Ihren Antrag zurückschicken. (Eine Postkarte ist eine rechteckige Karte etwa im Format DIN A 6 aus festerem Papier oder Karton - auch Ansichtskarte mit Abbildung auf einer Seite -, auf der offen lesbare Mitteilungen per Post verschickt werden.) Bedenken Sie aber bitte, dass es je nach Bearbeitungsstand bei uns und Postlaufzeiten in der Regel mindestens eine Woche oder auch länger dauern kann, bis die Postkarte zu Ihnen zurückkommt. Eine Bestätigung des Antragseingangs per Telefon oder E-Mail ist bei der sehr großen Anzahl eingehender Anträge nicht möglich.

Generell helfen Sie uns sehr bei der Bearbeitung, wenn Sie Ihren Antrag so früh wie möglich vor dem Stichtag schicken. Dann bekommen Sie auch die Bestätigungspostkarte vor der Frist zurück und können beruhigt sein, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.

Wenn Sie die Unterlagen direkt am Institut einwerfen wollen, dann bitte ausschließlich in einen der beiden großen weißen Briefkästen links neben Raum 067 (Studierendensekretariat Anglistik) im Erdgeschoss der Schellingstraße 3, Rückgebäude, sofern zugänglich. Diese werden regelmäßig geleert. Werfen Sie Ihre Unterlagen nicht in irgendwelche anderen Briefkästen vor oder in LMU-Gebäuden.

Wer seinen Antrag frist- und formgerecht eingereicht hat, kann an dem Test teilnehmen. Abgesehen von der Postkarte zur Eingangsbestätigung verschicken wir keine individuellen Einladungen zum Test.

4. Nach dem Antrag - vor dem Sprachtest

Wir werden Sie um die Antragsfrist herum und/oder danach direkt per E-Mail über weitere Details zum Verfahren bzw. zum Sprachtest informieren. Stellen Sie also bitte unbedingt sicher, dass die E-Mail-Adresse, die Sie bei der EFV-Anmeldung angeben, zu dieser Zeit funktioniert und für Sie zugänglich und der Maileingang nicht voll ist. Schauen Sie auch regelmäßig in Ihren Spamordner. Behalten Sie auch diese Seite im Auge, auf der wir gegebenenfalls weitere Informationen geben, vor allem in den Wochen vor der Antragsfrist und vor dem Sprachtest.

Nachteilsausgleich:

Wenn Sie wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Prüfungen nicht in der vorgesehenen Zeit oder in der vorgesehenen Form ablegen können, nehmen Sie bitte bis spätestens zwei Wochen vor dem Testtermin Kontakt mit uns auf.

5. Sprachtest

Es handelt sich um einen schriftlichen Test, den Sie in unserem Mediensprachlabor ablegen. Dieser hat eine Dauer von 25 Minuten und besteht aus mehreren kurzen englischen Texten, in denen jeweils die zweite Hälfte von Wörtern fehlt und von der Testperson rekonstruiert werden muss. Sie finden hier zwei Demo-Versionen:

  • Diese Demo-Version zeigt Ihnen die Funktionsweise des sogenannten C-Tests anhand einer relativ kurzen Textpassage;
  • hier (PDF, 123 KB) bekommen Sie Beispiele im gleichen Umfang wie bei unserem 'echten' Test, also vier Texte mit je 25 Lücken. Diese Datei enthält weitere wichtige Informationen zum Testformat. Wir empfehlen sehr, die Datei mit den Lösungen (PDF, 103 KB) erst dann herunterzuladen, wenn Sie diese Angabe gründlich bearbeitet haben.

Die Punktzahl im C-Test wird nach folgender Skala in eine Note umgerechnet:
• 89-100 Punkte: Note 1 = sehr gut;
• 77-88 Punkte: Note 2 = gut;
• 71-76 Punkte: Note 3 = befriedigend;
• 65-70 Punkte: Note 4 = ausreichend;
• 45-64 Punkte: Note 5 = mangelhaft;
• 0-44 Punkte: Note 6 = ungenügend.

Aus der Summe der mit dem Faktor 4 multiplizierten Note des Sprachtests und der mit dem Faktor 6 multiplizierten Durchschnittsnote des Abiturs (nicht der Englischnote im Abitur) wird ein Punktwert gebildet. Geeignet ist, wer einen Punktwert von 30,0 oder niedriger erreicht. Wer also z. B. mit einem Abiturdurchschnitt von 3,0 im Sprachtest die Note 3 erreicht, hat das Verfahren (knapp) bestanden.

Ersatzleistungen für den schriftlichen Leistungstest (z. B. andere Sprachtests, die Sie absolviert haben) werden nicht anerkannt.

Termin:

Der Sprachtest zum Sommersemester 2026 ist am Mittwoch, 11. Februar 2026. Die Uhrzeit richtet sich dann nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

Anfangsbuchstaben A bis K: 9:00 Uhr

Anfangsbuchstaben L bis Z: 13:30 Uhr

Zu diesen Zeiten kommen Sie bitte ins Foyer Erdgeschoss (bei der Pforte) im Vordergebäude Schellingstraße 3. Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie da sind, registrieren wir Sie und teilen Sie für Ihre individuelle Testzeit ein. Der eigentliche Sprachtest dauert jeweils nur 25 Minuten, aber aufgrund der Platzkapazitäten in unserem Medienlabor wird der Test jeweils in kleineren Gruppen durchgeführt, so dass sich zwischen der Registrierung und dem eigentlichen Test meist Wartezeiten ergeben werden. Halten Sie sich also zur Sicherheit jeweils den ganzen Vormittag bis ca. 12:30 bzw. den Nachmittag bis ca. 16:45 frei.

Sprachtest zum WiSem 2026/27: 22. und 23. Juli 2026.

Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint, gilt als nicht geeignet.

Verhinderung z. B. wegen Krankheit:

Wird bis zu Ihrem Prüfungstermin (nicht nachträglich) schriftlich geltend und glaubhaft gemacht, dass Sie aus nicht von Ihnen selbst zu vertretenden Gründen am Testtermin verhindert sind (z. B. bei Erkrankung - dann ist ein ärztliches Attest für den Prüfungstermin erforderlich), erfolgt die Zulassung zu einem Ersatztermin.

6. Nach dem Sprachtest

Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird spätestens zwei bis drei Wochen nach dem Testtermin durch schriftlichen Bescheid (per Post) mitgeteilt. Wir bitten Sie, in dieser Zeit von Rückfragen per E-Mail oder Telefon abzusehen; solche Anfragen können wir aus verfahrensbedingten Gründen generell nicht beantworten. Das Bestehen des EFV ist Voraussetzung für die Immatrikulation für Englisch/Anglistik an der LMU.

Wer das Eignungsfeststellungsverfahren für Englisch/Anglistik an der LMU einmal bestanden hat, sich aber erst in einem späteren Semester als dem im Bescheid angegebenen immatrikulieren will, braucht das EFV nicht noch einmal zu durchlaufen und den Sprachtest nicht nochmal abzulegen. Bescheide aus dem Vorjahr gelten generell noch. So kann z. B. ein Bescheid aus 2025 (egal welches Ausstellungsdatum, SoSem 25 oder WS 25/26) bei der LMU auch für eine Einschreibung im Kalenderjahr 2026 (also zum SoSem 26 oder WiSem 26/27) vorgelegt werden. Falls Ihr Eignungsbescheid aber beim Immatrikulationstermin älter als aus dem zurückliegenden Kalenderjahr ist, schreiben Sie uns rechtzeitig eine E-Mail mit Ihrem Namen und dem Semester, in dem Sie das EFV bestanden haben, dann informieren wir Sie über das Prozedere.

Wiederholung:

Wer das Eignungsfeststellungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen hat, kann sich einmal zum nächstmöglichen Termin erneut zum Eignungsfeststellungsverfahren anmelden, wobei sich "nächstmöglich" darauf bezieht, wann das nächste Mal eine Neueinschreibung in den angestrebten Studiengang an der LMU möglich ist (also Bachelor Hauptfach Anglistik und Lehramt Gymnasium mit Unterrichtsfach Englisch jedes Semester, alle anderen Studiengänge jeweils zum Wintersemester). Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen. Zur Wiederholung ist ein erneuter vollständiger und fristgerechter Antrag erforderlich.

7. EFV und Immatrikulation

Ein positiver Bescheid über das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens ist eine Voraussetzung zur Einschreibung für Englisch/Anglistik an der LMU. Darüber hinaus gelten aber noch die üblichen anderen Voraussetzungen, um sich für ein Studium einzuschreiben. Insbesondere wird im Eignungsfeststellungsverfahren nicht geprüft, ob Ihr Schulabschluss juristisch ausreicht, um an der LMU studieren zu können. Ein positiver Bescheid ist damit noch kein garantierter Studienplatz.

Über alle Fragen rund um die LMU-Immatrikulation informieren Sie sich bitte auf den zentralen LMU-Seiten.

Hinweis für ausländische Studierende:

Ausländische Studieninteressierte müssen sich parallel zum Eignungsfeststellungsverfahren auch im Referat für Internationale Angelegenheiten (International Office) der LMU bewerben.

8. Uni-, Studiengang- oder Fachwechsel

Wenn Sie von einer anderen Universität an die LMU wechseln und Prüfungsleistungen aus einem bisherigen anglistischen Studium haben, legen Sie Ihrem EFV-Antrag ein Originaltranskript mit diesen Leistungen bei, damit wir rechtzeitig eine Anerkennung der Leistungen und eventuelle Einstufung in ein höheres Fachsemester prüfen können. Auf das EFV als solches hat dies aber normalerweise keinen Einfluss. Ob bei einer größeren Zahl anerkennbarer Leistungen der Sprachtest erlassen werden kann, prüfen wir in jedem Einzelfall nach Eingang der Unterlagen.

Wenn Sie bereits in einem anderen Fach an der LMU immatrikuliert sind und zu Englisch/Anglistik wechseln möchten, so nehmen Sie diesen Wechsel nach erfolgreich durchlaufenem EFV unter Vorlage Ihres Eignungsbescheides vor (Termine und Prozedere vgl. Seiten der LMU-Studentenkanzlei, geben Sie einfach "Fachwechsel LMU" in eine Suchmaschine ein).

Wenn Sie von einem unserer Studiengänge in einen anderen wechseln möchten, z. B. von Lehramt Englisch zum BA Anglistik, wenden Sie sich über das Kontaktformular an die Fachstudienberatung Anglistik. Sofern Sie für Ihren bisherigen Studiengang bereits einmal erfolgreich am EFV teilgenommen haben, stellen wir Ihnen für den Wechsel einen aktualisierten EFV-Bescheid aus; dann brauchen Sie nicht erneut am EFV teilzunehmen. Falls Sie das EFV bisher nicht durchlaufen haben, melden Sie sich zum nächstmöglichen Termin dafür an und nehmen Sie Kontakt zur Fachstudienberatung auf.

9. Abholung/Rücksendung eingereichter Unterlagen

Die eingereichten Unterlagen können Sie jeweils von November an (bei EFV zum WiSem) bzw. von Mai an (EFV zum SoSem) ein Jahr lang im Studierendensekretariat der Anglistik wieder abholen. Sie können auch gleich mit dem Antrag zusätzlich zu dem Standardbriefkuvert ein ausreichend frankiertes (180 Cent) größeres Briefkuvert mitschicken, in dem wir Ihnen nach Abschluss des EFV auch Ihre beglaubigte Zeugniskopie zurückschicken können - allerdings nur im Bestehensfall; bei Nichtbestehen bleiben Ihre Unterlagen zunächst bei uns (Abholung/Rücksendung dann ab November bzw. Mai, siehe oben). Auch wenn Sie uns später ein ausreichend frankiertes (180 Cent) und an Sie selbst adressiertes A4-Briefkuvert schicken (mit dem Vermerk "Bitte um Rücksendung der EFV-Unterlagen") - an

Studierendensekretariat Anglistik
Ludwig-Maximilians-Universität München
Schellingstraße 3
80799 München

- dann schicken wir Ihnen die Unterlagen gerne. Unterlagen, die nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des EFV abgeholt oder zurückgeschickt werden, werden entsorgt.

Rechtliche Grundlagen der Eignungsfeststellung

Bei den beiden ersten Downloads handelt es sich um konsolidierte Fassungen, das heißt, nichtamtliche Versionen der jeweiligen EFV-Satzungen, in denen alle relevanten Informationen zusammengeführt worden sind. Rechtlich verbindlich sind aber ausschließlich die amtlich veröffentlichten Fassungen (3. und folgende).

10. Kontakt zur EFV-Koordination

Dr. Wolfgang Falkner

Department für Anglistik und Amerikanistik
Institut für Englische Philologie, EFV
Ludwig-Maximilians-Universität
Schellingstr. 3
80799 München

Telefon: +49 (0) 89 / 2180 - 1687

E-Mail-Kontaktformular

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